Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Diese Vertragsbedingungen
gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „INKsabelle/ zAcheR-fineT“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person. Anderes Werkschaffen wird hiervon nicht
erfasst
- Sämtliche vertraglichen
Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen im Falle der bei dem Studio selbständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und
dem Kunden.
- Kinder und Jugendliche werden nicht
tätowiert. Personen, welche unter Betreuung stehen werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich
betreuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher weiterer abwesender Betreuer ebenfalls schriftlich
erklärt wird.
- Beratungsgespräche werden pauschal mit
einem Betrag von € 30,- vergütet. Soweit sich aus der Beratung die Erstellung einer Tätowierung ergibt, wird dieser Betrag mit dem Werklohn für das korrespondierende Tattoo
verrechnet.
- Der Kunde leistet mit dem
Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung.
Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder
- eine Terminabsage durch den
Kunden spätestens 48 Stunden vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
- eine spätere Absage des
ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
- der Tätowierer den Termin
aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertagbaren Gutscheins. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall
– insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der
Tätowierung erstellt wurde.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der
Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den
letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle
der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.
- Die Zahlung des
Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar.
- Die Durchführung
eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen
insbesondere
- Alkohol- oder
Betäubungsmittelintoxikation,
- Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger
Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Die unabgesprochene Applikation von
Oberflächenanästhetika
- Erkrankungen, welche die Durchführung einer
Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von
Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
- ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer
Zustand des Kunden,
- ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der
wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.
- Schwangerschaft oder Stillzeit der
Kundin
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in
diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund
von Umständen, die er zu vertreten hat.
- Soweit es sich bei
der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht
vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht
übernommen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nicht absehbar ist, wie viele Sitzungen zur Fertigstellung des Werks notwendig werden.
- Soweit es auf zu
tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits
vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter
oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
- Für die
orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich
aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
- Für
Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder
nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
- Für Komplikationen
bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den
Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns
in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
- Sollte es im Zuge
der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen
Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit
der Kunde nicht binnen 6 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch
Umwelteinflüsse entstanden ist. Erfüllungsort für die Nachstechtermine ist – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – Berlin. Für die Vereinbarung und Durchführung eines
Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 4 zur Terminabsage und 7 entsprechend.
- Der Kunde gewährt
dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der
erstellten Arbeit anfertigt.
- Der Kunde ist
verpflichtet, bei sämtlichen eigenen öffentlichen Vervielfältigungen oder Wiedergaben der jeweiligen Tätowierungen einen Urhebervermerk anzubringen. Eine kommerzielle Vervielfältigung oder
Veröffentlichung der Tätowierung oder von Teilen derselben ist untersagt.
- Es gelten
ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.